FAQ zum NBBW-System

Frage 1
Können mehrere Personen an einem NBBW-Projekt arbeiten?

Antwort 1
Es können mehrere Personen für die Bearbeitung eines NBBW-Projektes freigeschaltet werden. Dazu erhält jeder, der sich neu registriert, die Rolle "Manager". Für die bestehenden "Bearbeiter" erfolgt die Änderung des Status auf Anfrage bei der Hotline.
Der "Manager" kann für den Kunden (Bauverwaltung, Planer, o.a.), dem er selbst angehört, neue Benutzer anlegen. Diese kann der Manager dann in den <Projektdaten> im Feld "Bearbeiter" durch Eingabe der Anfangsbuchstaben des Vor- oder Nachnamens auswählen und per Email in das Projekt einladen. Der Eingeladene kann die Einladung annehmen oder ablehnen. Eine Ablehnung kann (muss nicht) begründet werden. Bei Annahme der Einladung erhält der Manager eine Bestätigungs-Email und der Eingeladene hat Zugriff auf das Projekt, wofür er eingeladen wurde.

Zur Bearbetung eines Projekes können sowohl registrierte Benutzer des eigenen Kundens als auch Benutzer anderer Kunden eingeladen werden. Die Bearbeitung eines Projektbes kann gleichzeitig durch mehrere Benutzer erfolgen.
Innerhalb eines NBBW-Projektes gibt es keine Differenzierung von Rechten, so dass jeder Bearbeiter eines Projektes alle Daten des Projektes sehen und bearbeiten kann.


Frage 2
Kann ein Projekt, dass als "Teilmodernisierung" begonnen wurde, auf "Komplettmodernisierung" umgestellt werden?

Antwort 2
Der Wechsel zwischen den Baumaßnahmen "Neubau", "Komplettmodernisierung" und "Teilmodernisierung" ist ohne Datenverlust in alle Richtungen jederzeit möglich.


Frage 3
Müssen bei einer Teilmodernisierung alle NAKR nachgewiesen werden?

Antwort 3
Bei einer Teilmodernisierung müssen nur diejenigen NAKR bzw. Teile davon nachgewiesen werden, die durch die Modernisierungsleistungen verändert werden.

Beispiele:

1. Bei der Teilmodernisierung "Dämmung Außenwände" müssen folgende Themen bearbeitet und nachgewiesen werden:

- Ökobilanz (NAKR 1)
- Primärenergiebedarf (NAKR 2)
- bei Einsatz von Holz (NAKR 3)
- Herstellungs- und Energiekosten (NAKR 5)
- Mindestwärmeschutz, Thermischer Komfort (NAKR 6)
- Bedarfsplanung (NAKR 9)
- Überprüfung von Wärmebrücken, Rückbau und Entsorgung (NAKR 10)

2. Bei der Teilmodernisierung "Erneuerung Wärmeerzeugung" müssen folgende Themen bearbeitet und nachgewiesen werden:

- Ökobilanz (NAKR 1)
- Primärenergiebedarf (NAKR 2)
- Herstellungs- und Energiekosten (NAKR 5)
- Rückbau und Entsorgung (NAKR 10)


Frage 4
Wie soll vorgegangen werden, wenn eine Modernisierung in einem bereits bestehenden Gebäude erfolgen soll und zusätzlich ein Erweiterungsneubau geplant ist?

Antwort 4
Beide Maßnahmen sind getrennt zu untersuchen. Dazu muss ein Projekt mit der Baumaßnahme "Komplettmodernisierung" und ein Projekt mit der Baumaßnahme "Neubau" angelegt werden. Die Art der Baumaßnahme kann im NAKR 0 - Projektdaten ausgewählt werden.